Unter dem KVG untersteht jeder Arzt / jede Ärztin dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dies ist auch der Grund, wieso jährlich jeder Arzt / jede Ärztin vom Kollektiv der Krankenkassen überprüft wird. Massgeblich ist die statistische Methode, noch konkreter die Durchschnittkosten im betreffenden Jahr. Weichen die Durchschnittkosten erheblich vom Kollektiv ab, so wird die Tätigkeit des Arztes / der Ärztin näher überprüft. Der Arzt / die Ärztin hat in diesem Kontext die Möglichkeit, sogenannte Praxisbesonderheiten, das heisst die Besonderheiten seiner ärztlichen Tätigkeit geltend zu machen. In eher seltenen Fällen kommt die analytischen Methode zur Anwendung.
Wir unterstützen Ärzte und Ärztinnen in der Untersuchung ihrer eigenen Tätigkeit. Heute geschieht dies am besten anhand eines TARMED-Profils. Wir wirken mit bei jedem Kontakt mit den Krankenkassen. Wir unterstützen sehr wohl auch vor urteilenden Instanzen.