Tarifcontrolling

Im Rahmen des KVG unterstehen Ärztinnen und Ärzte nicht nur der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern auch generell der Kontrolle der Tarifanwendung, auch Tarifcontrolling genannt. Die Krankenkassen prüfen zunehmend das TARDOC-Anwendungsprofil der Ärztinnen und Ärzte, konkret die Anwendung bestimmter TARDOC und die Ambulanten Pauschalen-Positionen. Daraus ergeben sich zunehmend punktuelle Anfragen an Ärztinnen und Ärzte, welche dann entsprechend zu Stellungnahmen aufgefordert werden. Die Rückforderung von Geldbeträgen ist ein möglicher Ausgang solcher Verfahren. Unter besonderen Umständen können bestimmte Situationen zudem strafrechtliche Relevanz haben.

Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Bearbeitung von Anfragen der Krankenkassen zu ihrer Tarifanwendung, ausgehend von der Analyse bis hin zu dem Kontakten mit den Krankenkassen, gegebenenfalls mit den Justizbehörden.